Eignungsuntersuchungen haben eine völlig andere Grundlage als die arbeitsmedizinischen Vorsorgen: sie sind nicht gesetzlich festgelegt, werden aber z.B. von der Berufsgenossenschaft empfohlen. Sie dienen dem Schutz und der Sicherheit der Mitarbeiter/innen. Es wird dabei die Eignung für bestimmte Tätigkeiten untersucht, um z.B. Unfälle oder ähnliches möglichst zu verhindern (z.B. Untersuchungen zum Führen eines Gabelstaplers). Für diese Untersuchungen ist immer die Einwilligung der Mitarbeiter/innen notwendig, nur dann darf eine Bescheinigung an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Wir führen die Eignungsuntersuchungen sowohl im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung in Ihrem Betrieb durch oder nach Auftrag als Einzelleistung in unserer Praxis.
Weiterhin bieten wir in der Praxis alle gängigen speziellen Untersuchungen (analog den BG Grundsätzen) durch, einschließlich Untersuchungen zum Atemschutz G 26.3 (z.B. Feuerwehr), Absturzgefährdung (G 41), Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten (G 25, z.B. Stapler fahren), Untersuchungen zur Eignung für Baumfällung (früher H9) usw..