Wir bieten Ihnen eine betriebsärztliche Betreuung nach Maß an: einerseits den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 entsprechend, andererseits abgestimmt auf Ihre individuellen betrieblichen Belange.
Die Aufgaben der Betriebsärzte sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes aufgeführt, die Sie hier nachlesen können.
Selbstverständlich erfüllen wir die in § 4 aufgeführten Anforderungen. Ergänzend regelt die DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) den Umfang und genaueren Einsatz von Betriebsarzt (und auch Sicherheitsfachkraft). Im Detail ist das hier zu finden.
Unsere Betreuungsverträge werden analog zur DGUV Vorschrift 2 erstellt, in der die Aufteilung zwischen Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung vorgesehen ist.
Die Grundbetreuung wird im Wesentlichen im Betrieb vor Ort erbracht, i.S.v. Begehungen, Beratungen, ASA Sitzungen (Arbeitsschutzausschusssitzungen) usw.. Untersuchungen, insbesondere nach den BG-Grundsätzen, sind anlassbezogene Betreuung und werden bevorzugt in unserer Praxis durchgeführt.
Diese werden in der Regel nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Bei Untersuchungen vor Ort wird eine Anfahrtspauschale erhoben. Wir legen Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft vor Ort, wie es auch im Arbeitsschutzgesetz gefordert ist.