Die vom Betriebsarzt durchgeführten Untersuchungen teilen sich im wesentlichen auf Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen auf.
Vorsorgen dienen der Gesunderhaltung der Mitarbeiter/innen und unterliegen genauen Rechtsvorschriften (arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, ArbMedVV).
Diese müssen regelmäßig wiederholt werden, der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, in der lediglich die Teilnahme bestätigt wird.
Eignungsuntersuchungen überprüfen die Eignung für bestimmte Tätigkeiten. Diese Eignung wird dem Arbeitgeber bescheinigt. Für die Untersuchung und für die Bescheinigung an den Arbeitgeber ist die Einwilligung der untersuchten Person erforderlich.
Genauere Informationen finden Sie unter der jeweiligen Rubrik "Vorsorge" oder "Eignungsuntersuchung" auf dieser Seite oder bei der "arbeitsmedizinischen Vorsorge" von Haufe.
Offizielle Infos der Berufsgenossenschaft finden Sie auf der Webseite der DGUV.
Wir führen die Vorsorgen sowohl im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung in Ihrem Betrieb durch oder nach Auftrag als Einzelleistung in unserer Praxis.
Weiterhin bieten wir in unserer Praxis alle gängigen speziellen Vorsorgeuntersuchungen (analog den BG-Grundsätzen) an. Einschließlich Untersuchungen zum Atemschutz G 26.3 (z.B. Feuerwehr), Absturzgefährdung (G 41), Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten (G 25, z.B.
Stapler fahren), Untersuchungen zur Eignung für Baumfällung (früher H9) usw..
Ebenso führen wir Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz § 43 Lebensmittel durch.